Beratungsschwerpunkte
Die Kanzlei Eckstorff berät und verteidigt Sie in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrig-keitenrechts. Je früher die Mandatierung erfolgt, desto besser sind die Aussichten, in Ihrem Sinne auf den Verfahrens-verlauf Einfluss zu nehmen. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der Tätigkeitsschwer-punkte.
Wirtschaftsstrafrecht
Verteidigung und Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen in Straf- und Ordnungswidrigkeiten-verfahren mit Bezug zur unternehm-erischen Tätigkeit.
Allgemeines Strafrecht
Verteidigung bei Vorwürfen des Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch, wie bspw. Körperverletzungs- und Tötungsdelikten, Diebstahl und Betrug sowie weiteren Taten des besonderen Teils des StGB.
Steuerstrafrecht
Versiert im Umgang mit den verschie-denen Behörden bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung und Steuerver-kürzung sowie dem Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige.
Medienstrafrecht
Verteidigung und Beratung von jour-nalistisch tätigen Personen und anderen Medienschaffenden im Zusammenhang mit Investigativ-recherchen und Veröffentlichungen.
BtM-Strafrecht (inkl. NPsG, AMG)
Verteidigung bei Vorwürfen des Verstoßes gegen das Betäubungs-mittelgesetz, das Arzneimittelgesetz sowie das Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz.
Durchsuchungen
Sofortige Unterstützung bei Durch-suchungsmaßnahmen im Unter-nehmen, Zuhause oder im PKW.
Haftrecht
Verteidigung von Mandanten während der extrem belastenden Untersuch-ungshaft, insbesondere strategischer Einsatz von Haftprüfungsanträgen und Haftbeschwerden.
Insolvenzstrafrecht
Beratung der Geschäftsführung in der Unternehmenskrise und Verteidigung gegen Vorwürfe der Insolvenz-verschleppung, des Bankrotts und weiterer typischer Insolvenzdelikte.
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
Verteidigung in Verfahren der so ge-nannten „Schwarzarbeit“ unter be-sonderer Berücksichtigung der persönlichen Haftung der Verpflich-teten für die rückständigen Beträge gegenüber den jeweiligen Kranken-kassen.